Allgemeine Verkaufsbedingungen

Die AGB der Ing.-Büro E. U. Köhnke GmbH für Lieferung und Verkauf von K 102.

1. Geltungsbereich

Diese Verkaufsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern, Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.

Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir der Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Mit der Auslieferung der Ware ab unserem Auslieferungslager gilt der Vertrag unsererseits als angenommen.

3. Preise und Zahlung

  • Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise gemäß Angebot bzw. Rechnung ab Auslieferungslager inklusive Transportverpackung und zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
  • Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf unser auf der Rechnung angegebenes Geschäftskonto zu erfolgen.
  • Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
  • Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Auslieferung ab unserem Lager zu zahlen, alternativ bis zu der auf der zugestellten Rechnung angegebenen Frist.
  • Verzugszinsen werden nach den jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4. Lieferzeit

Die von uns angegebene Lieferfrist basiert auf dem Tag des Warenausgangs ab unserem Lager und dem Beginn der Versendung durch den beauftragten Spediteur. Die Lieferfrist setzt darüber hinaus die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.

Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem die Ware zum Versand gelangt ist.

Regressansprüche aus Verzögerung der Frachtlaufzeit oder nicht zugestellter Lieferung richten sich an den jeweils beauftragten Spediteur gemäß der jeweils gültigen Fassung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp). Diese können Sie in der aktuellen Fassung in unserem Download-Bereich einsehen. Berechtigte Haftungsansprüche wegen verspäteter Zustellung werden nur in Höhe der in diesen Bedingungen niedergelegten Beträge durch den beauftragten Spediteur geleistet.

5. Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware aufgrund der Bestellung an den Besteller versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Lagers, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über.

Schadenersatzansprüche richten sich wiederum nach den ADSp in gültiger Fassung.

Die Verpackungen gehen, sofern nichts anderes vereinbart, in das Eigentum des Bestellers bzw. Empfängers über und sind durch diesen fachgerecht zu entsorgen.

6. Eigentumsvorbehalt

  • Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich darauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern, wenn sich der Besteller vertragswidrig verhält.
  • Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist. Er hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
  • Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab.

Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach der Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden die Forderung jedoch nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt.

Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück oder Gebäude gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

7. Gewährleistung und Mängelrüge

  • Unsere Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf die im technischen Datenblatt zugesicherten Eigenschaften unseres Produktes, das Sie in unserem Download-Bereich einsehen können.
  • Wir weisen darauf hin, dass der Verarbeiter verpflichtet ist, den ordnungsgemäßen Zustand der Ware sofort, spätestens vor der Verarbeitung, zu prüfen (§ 377 HGB).
  • Mängelansprüche verjähren innerhalb von 6 Monaten nach Versand der Ware. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Versenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Abweichende gesetzliche Regelungen bleiben davon unberührt.
  • Sollte trotz aller aufgewendeten Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware vorbehaltlich fristgerecht schriftlich eingegangener Mängelrüge ersetzen. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben. Regressansprüche bleiben von vorstehenden Regelungen unberührt.
  • Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Ausführung bzw. Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
  • Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäße Veränderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

8. Sonstiges und Gerichtsstand

Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz.

Zuständig sind:

  • Amtsgericht Nordhorn
  • Landgericht Osnabrück
  • Oberlandesgericht Oldenburg

Sofern einzelne Passagen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von geltendem deutschen Recht abweichen, ist der jeweilige Passus diesem Recht dem Sinn nach anzupassen.

Ing.-Büro Köhnke GmbH
Steenebarg 32
49843 Uelsen

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