Die AGB der Ing.-Büro E. U. Köhnke GmbH für Lieferung und Verkauf von K 102.
Diese Verkaufsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern, Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.
Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir der Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen.
Mit der Auslieferung der Ware ab unserem Auslieferungslager gilt der Vertrag unsererseits als angenommen.
Die von uns angegebene Lieferfrist basiert auf dem Tag des Warenausgangs ab unserem Lager und dem Beginn der Versendung durch den beauftragten Spediteur. Die Lieferfrist setzt darüber hinaus die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem die Ware zum Versand gelangt ist.
Regressansprüche aus Verzögerung der Frachtlaufzeit oder nicht zugestellter Lieferung richten sich an den jeweils beauftragten Spediteur gemäß der jeweils gültigen Fassung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp). Diese können Sie in der aktuellen Fassung in unserem Download-Bereich einsehen. Berechtigte Haftungsansprüche wegen verspäteter Zustellung werden nur in Höhe der in diesen Bedingungen niedergelegten Beträge durch den beauftragten Spediteur geleistet.
Wird die Ware aufgrund der Bestellung an den Besteller versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Lagers, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über.
Schadenersatzansprüche richten sich wiederum nach den ADSp in gültiger Fassung.
Die Verpackungen gehen, sofern nichts anderes vereinbart, in das Eigentum des Bestellers bzw. Empfängers über und sind durch diesen fachgerecht zu entsorgen.
Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach der Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden die Forderung jedoch nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt.
Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück oder Gebäude gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz.
Zuständig sind:
Sofern einzelne Passagen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von geltendem deutschen Recht abweichen, ist der jeweilige Passus diesem Recht dem Sinn nach anzupassen.
Ing.-Büro Köhnke GmbH
Steenebarg 32
49843 Uelsen
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